KfW-Förderung Einbruchschutz – Geld vom Staat für nachträgliche Maßnahmen

KfW-Förderung Einbruchschutz

Einbruchschutz – Maßnahmen mit KfW-Förderung

KfW-Förderung – staatliche Zuschüsse für den Einbruchschutz ab 500 € Investitionshöhe. Um sich einen Zugang zu Häusern und Wohnungen zu verschaffen, haben Einbrecher oft ein leichtes Spiel. Die meisten Fenster und Türen in Wohnungen und Häusern sind nicht ausreichend mit Sicherheitsbeschlägen gegen Einbrüche geschützt.

Durch das Aufhebeln eines Fensters oder durch das Einschlagen der Fensterscheibe ist der Eintritt für Täter schnell hergestellt und ein Einbruch perfekt. Mit Zuschüssen über die KfW-Bank steuert der Staat entgegen.

KfW-Förderung – staatliche Zuschüsse für mehr Sicherheit und besseren Einbruchschutz

Pilzkopfverriegelung - mechanischer Einbruchschutz

Pilzkopfverriegelung

Am 21. Mai 2015 hat der Haushaltsauschuss des Bundestages beschlossen, den Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern finanziell zu unterstützen. Um den Schutz vor Einbrüchen zu erhöhen, wurden zunächst Jährlich 10 Millionen Euro bereitgestellt, die über die staatliche KfW Bank abgewickelt werden. Aufgrund hoher Nachfrage wurden die Fördermittel bereits für das Jahr 2017 auf 50 Millionen Euro aufgestockt.

Mit dem Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ – die Zuständigkeit für das Förderprogramm liegt beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) – reagiert die Politik auf die stetig weiter steigenden Einbruchszahlen. Die nun mögliche Förderung ist nicht mehr an andere Umbaumaßnahmen gekoppelt.

Zuschüsse bereits ab 500 € Investitionshöhe – Informationen zum Förderprogramm

KfW-Förderung Einbruchsschutz für Fenster und Türen

KfW-Förderung Einbruchsschutz

Neben der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen werden durch die KfW-Bank nun auch Investitionen in den Einbruchschutz gefördert. Zuschüsse in Höhe von 10% gab es zunächst nur für Investitionen von mindestens 2.000 € bis maximal 15.000 €. Der Fördersatz beträgt 10%.

Ab dem 21.März 2017 wurde die Förderung für Wohneigentümer und für Mieter erweitert. Der Zuschuss wird bereist für Ausgaben für Sicherungsmaßnahmen in Höhe von 500 € gewährt. Somit liegt ein möglicher Zuschuss aktuell zwischen 50 € bis 1.500 €.

Bevor Sie jedoch mit Ihrer Einbruchschutzmaßnahme starten und eine Förderung beanspruchen möchten, müssen Sie einen Antrag stellen. Genaue Informationen zum Antrag erhalten Sie direkt bei der KfW Bank unter der kostenfreien Servicenummer: 0800 539 9002 oder Sie lesen weiter:

KfW-Förderung / Maßnahmen zum Einbruchschutz

Zur Beginn Ihrer Einbruchschutzmaßnahme können Sie eine Polizeiliche Beratungsstelle aufsuchen und Ihr individuelles Vorhaben besprechen. Unter: >Beratungsstellen der Polizei< finden Sie bestimmt auch eine in Ihrer Nähe.

Mit oder ohne den Rat der Polizei benötigen Sie im zweiten Schritt ein Angebot einer Fachfirma, die den Einbau vornimmt. Bei Eigenleistungen werden nur die Materialkosten gefördert. Sie unter: >Förderfähige Investitionsmaßnahmen<

Wer oder Was im Einzelnen gefördert wird erfahren Sie unter der Rubrik „Was fördern wir?“ bzw. „Wen fördern wir?“ auf: >KfW-Zuschuss 455<

Mit einem Angebot / Kostenvoranschlag können Sie den Investitionszuschuss (455) beantragen. Den ausgefüllten Antrag senden Sie zusammen mit dem Kostenvoranschlag unbedingt vor Beginn der Ausführung direkt an:

KfW
Niederlassung Berlin
10865 Berlin

Sobald Sie die Zusage erhalten haben, können Sie mit der Umsetzung Ihrer Einbruchschutzmaßnahme beginnen. Mit der Zusage, erfahren Sie auch, wie Sie nach Abschluss des Projektes die Fördersumme erhalten.

Beachtung sollten Sie noch dem Merkblatt „Allgemeine Bestimmungen für Investitionszuschüsse“ schenken, das Sie hier unter >KfW-Allgemeine Bestimmungen< finden.

KfW-Förderung Einbruchschutz – bisherige Förderung

Maßnahmen zum Einbruchschutz werden bisher nur im Rahmen anderen Baumaßnahmen gefördert. So fördert die KfW-Bank bereits den Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren im Rahmen der Programme 152 „Energieeffizient Sanieren“ und 159 „Altersgerecht Umbauen“.

Einbruchhemmende Türen, Fenster und Fenstertüren

Auch der Einbau von Fenstern und Terrassentüren mit höheren Anforderungen an den Einbruchschutz werden im Programm 152 Energieeffizient Sanieren gefördert. Dabei muss beim Kauf der neuen Fenster und Türen neben dem U-Wert auch die Widerstandsklasse stimmen. Zu empfehlen sind Fenster und Türen ab der Widerstandsklasse 2 (RC2).

KfW – Programm Altersgerecht Umbauen

Zum KfW – Programm „Altersgerecht Umbauen“ gehört auch die Förderung vom nachträglichen Einbau von Rollläden und Fenstergittern. Auch die Kontrolle des Eingangsbereichs durch Bewegungsmelder, Weitwinkelspione, Gegensprechanlagen oder Videokameras wird im Rahmen des barrierefreien Umbaus gefördert.

KfW-Förderung – Programm 152 + 159 – Maßnahmen zum Einbruchschutz

Ihr Ansprechpartner im Zusammenhang mit einer KfW-Förderung im privaten Wohnbereich ist Ihr(e) Bankberater/in. Unten im Beitrag finden Sie zum Nachlesen die aktuellen Programme (Stand 10/214).

Nachträglicher Einbruchschutz lohnt sich!

Eine geprüfte Schließanlage für die Haustür, Zusatzschlösser, Riegel an Fenstern und der Terrassentür können entscheidend zum Einbruchschutz beitragen und Einbrecher von den eigenen vier Wänden fernhalten. Im vergangenen Jahr konnten nach Auskunft der Polizei 40,2 Prozent der Einbrüche durch installierte Sicherheitstechnik und Zusatzsicherungen verhindert werden.

Ein missglückter Einbruch ist schlimm genug, doch bleibt er nur ein Einbruchsversuch. Präventionsmaßnahmen, die Einbrechern die Tat erschweren, sind hilfreich und zahlen sich aus.

Transparente Sicherheitsfolie für Ihre Fensterscheiben

Sicherung der Scheibe

Einbruchschutz – Sicherung der Scheibe

Einem Einbruch durch die eingeschlagene Scheibe der Terrassentür oder durch die Fensterscheibe können Sie mit der nachträglichen Beschichtung mit Sicherheitsfolie vorbeugen. Informationen finden Sie hier unter >Sicherheitsfolie – Einbruchschutzfolie<

KfW-Förderung im Zusammenhang mit dem Einbruchschutz

Infos zur KfW-Förderung im Programm 152 – Energieeffizient Sanieren – Kredit (auf Seite 6)

>PDF-Datei KfW – Programm 152<

Infos zur KfW-Förderung im Programm 159 – Altersgerecht Umbauen (auf Seite 3)

>PDF-Datei KfW – Programm 159<

62 Antworten

  1. Lindlar Josef sagt:

    Vielen Dank für diese Seite, diese ist sehr informativ und hat mir sehr geholfen.

    • Sehr geehrter Herr Lindlar,
      vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung zum Artikel über die Möglichkeit der staatlichen Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz.
      Von dieser Gelegenheit haben schon viele Gebrauch gemacht.
      In dem Zusammenhang ist immer wichtig, dass der Antrag bei der KfW Bank vor Beginn der Durchführung gestellt wird und nicht erst im Nachgang.
      Viel Erfolg mit Ihren Vorhaben und eine gesunde, sichere Zeit!
      Beste Grüße
      Daniel Döbel

  2. Rebecca sagt:

    Guten Tag, wir planen gerade unseren Neubau. Können wir eine Förderung erhalten, wenn wir einen höheren Sicherheitsstandard einbauen lassen als vom Bauträger vorgesehen ist?

    R.W.

    • Sehr geehrte Frau R.,
      vielen Dank für Ihre Nachricht in Bezug auf die KfW-Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen.
      Die Zuschüsse, die hier im Artikel beschrieben werden, gelten in der Regel für Modernisierungsmaßnahmen.
      Grundsätzlich unterstützt die KfW durch günstige Kredite auch Neubauprojekte.
      Wenden Sie sich bitte mit Ihrer Frage direkt an die KfW-Bank unter der kostenfreien Servicenummer: 0800 539 9002
      Beste Grüße
      Daniel Döbel

  3. Safe sagt:

    Muss leider einen kleinen Kredit aufnehmen, um das Warnmeldesystem für unser Einfamilienhaus zu installieren. Kann ich hier auch eine Förderung in Anspruch nehmen?
    Danke!
    Beste grüße
    Bastian Safe

    • Hallo Bastian,
      vielen Dank für Ihre Nachricht.
      Wo das Geld für die Beschaffung Ihrer Alarmanlage her kommt, wird den staatlichen Zuschuss durch die KfW Bank nicht beeinflussen.
      Die 10% Zuschuss gibt es nur, wenn die Anschaffungskosten mindestens 2.000 Euro betragen und die Alarmanlage den Anforderungen der KfW entspricht.
      Vor Beschaffung muss anhand eines Kostenvoranschlags der Antrag gestellt werden und die Förderung bewilligt sein.
      Für das laufende Jahr sind die Mittel verbraucht, so dass die Förderung für Sie erst im nächsten Jahr ausgezahlt werden könnte.
      Genaue Infos erhalten Sie unter der kostenfreien Servicenummer der KfW-Bank unter: 0800 539 9002.
      Beste Grüße und eine sichere Zeit!
      Daniel Döbel

  4. Jörg Teichert sagt:

    Guten Tag, wir beabsichtigen, eine neue einbruchssichere Eingangstür zu unserer Eigentumswohnung einbauen zu lassen. Dazu wollte ich das Antragsformular Zur Förderung dieser Maßnahme ausfüllen, was jedoch nicht zur Verfügung stand. Abrufbar ist lediglich das Formular „Altersgerecht umbauen -Investitionszuschuss (455). Wie komme ich an das Formular heran bzw. läuft das Programm überhaupt noch?

    Mit freundlichen Grüßen

    Jörg Teichert

    • Guten Abend Herr Teichert,
      vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Anfrage bezüglich staatlicher Zuschüsse beim Kauf einer neuen Eingangstür durch die KfW-Bank.
      Bevor Sie die Fördergelder beanspruchen, benötigen Sie ein Angebot über die Lieferung mit oder ohne Montage.
      Das Förderprogramm ist noch aktuell. Das Formular wird online ausgefüllt.
      Bei Fragen können Ihnen die Mitarbeiter der KfW-Bank direkt unter der kostenfreien Servicenummer: 0800 539 9002 helfen.
      Beste Grüße und eine sichere Zeit
      Daniel Döbel

  5. Martin Fox sagt:

    Hallo Zusammen, habe gerade den Antrag ausgefüllt und ausgedruckt. Was hier nicht erwähnt wird, daß man eine Unterschrift von einem zertifizierten Gutachter benötigt! So steht es im Antragsformular. Keine Ahnung wo hier einer ist und außerdem was er kostet! Mal wieder Formularkrieg und bürokratische Hürden oder wird das nicht benötigt. Mein Förderbetrag wäre 484,50 EUR! Viele Danke für eine kurze Rückmeldung.

    • Guten Abend Herr Fox,
      an welchem Programm nehmen Sie teil?
      Rufen Sie bitte die Servicenummer der KfW Bank unter 0800 539 9002 an.
      Vielleicht haben Sie ein anderes Programm ausgewählt als das „Förderprogramm Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“?
      Beste Grüße
      Daniel Döbel

  6. Jan Engels sagt:

    Guten Tag,

    ein Kollege erzählte mir, vor ca. 2 Wochen eine Nachrichtenmeldung gehört zu haben, wonach der Zuschuss der KfW für den Einbruchschutz von 10% auf 20% angehoben werden solle. Allerdings finde ich hierzu nirgends Meldungen. Haben Sie evtl. auch gehört, dass dieser Prozentwert angepasst werden soll?

    Freundliche Grüße
    Jan Engels

    • Guten Morgen Herr Engels,

      vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der staatlichen Zuschüsse in Bezug auf die Nachrüstung von Sicherheitskomponenten beim Einbruchschutz als KfW-Förderung.
      Am 21. Mai 2015 fasste der Haushaltsausschuss des Bundestages den Beschluss, den Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern staatlich zu fördern.
      Daraufhin lauteten die ersten Meldungen, dass die Förderung durch die staatliche KfW-Bank erfolgen und die Förderhöhe 20 Prozent betragen wird.
      Im November 2015 wurden die Förderkriterien veröffentlicht.
      Danach sieht der Zuschuss wie folgt aus:
      Die Investitionen in den Einbruchschutz müssen im Rahmen von mind. 2.000 € bis max. 15.000 € liegen.
      Der Förderhöhe beläuft sich auf 10%.
      Der Zuschuss durch die KfW liegt somit zw. 200 € bis 1.500 €.

      Schöne Grüße
      Daniel Döbel

  7. Hartmut Hemmann sagt:

    Hallo Herr Döpel,
    wir wollen in unsere Eigentumswohnanlage 25 WE ,die 40 Jahre alte Schließanlage austauschen, wird diese Maßnahme über KFW gefördert ?

    M.f.G.
    H.Hemmann

    • Guten Morgen Herr Hemmann,
      vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Frage zum staatlichen Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“.
      Ich bin mir fast sicher, dass auch die Erneuerung einer Schließanlage durch die KfW-Bank gefördert wird.
      Eine genaue Auskunft erhalten Sie am besten direkt über die KfW-Servicestelle, die Sie unter der kostenfreien Rufnummer: 0800 539 9002 erreichen.
      Beste Grüße
      Daniel Döbel

  8. Kristin Dietrich sagt:

    Ist ein Zaunbau auch Förderfähig?

    • Guten Morgen Frau Dietrich,
      vielen Dank für Ihre Anfrage nach einer staatlichen Förderung im Bezug auf den Zaunbau als Einbruchschutzmaßnahme.
      Wenden Sie sich bitte in diesem speziellen Fall direkt an die KfW-Beratung unter der Hotline: 0800 539 9002. Die Mitarbeiter sind sehr kompetent und können Ihnen sicherlich eine genauere Auskunft geben.
      Schöne Grüße und eine einbruchsfreie Zeit!
      Daniel Döbel

  9. Willie sagt:

    Progr. 455 :Welche Voraussetzung muß der U- wert der Fenster mit Einbruch RC2 Sicherung haben?
    Normalerweise bei Sanierungen muss der U-wert der Fenster mind. 0,95 vorweisen und das Mauwerwerk ebenfalls .
    Muß das im Programm455/159 ebanfalls sein. Mein Fensteranbieter meinte U-Wert 1,3 sei ausreichend, ebenfalls bei den Haustüren.
    Nette Grüße
    Gerhard Willié

  10. C.W. sagt:

    Ich hätte gerne gewusst, ob der Zuschuss nur im Zusammenhang mit einer Finanzierung gewährt wird, oder ob der Zuschuss auch gewährt wird, wenn die Maßnahme zum Einbruchschutz nicht finanziert werden muss, weil genügend Eigenkapital für die Umsetzung zur Verfügung steht.

    • Hallo Frau W.,
      vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich des Zuschusses zur KfW-Förderung – “ Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“.
      Das staatliche Förderprogramm steht jedem zu, der eine Investition tätigt, die den Einbruchschutz in der eigenen Wohnung / im Haus erhöht.
      Das gilt für Eigentümer und auch für Mieter. Die Förderung ist an keine Finanzierung durch die KfW-Bank gebunden.
      Voraussetzung: die Maßnahme muss mind. 2.000 € betragen, damit 10% Zuschuss gewährt werden.
      Der Maximalbetrag dieser Förderung durch die KfW-Bank ist auf 15.000 Euro begrenzt.
      Mit der Durchführung dürfen Sie erst beginnen, wenn die Maßnahme genehmigt wurde.
      Und dafür müssen Sie einen Antrag stellen und ein entsprechende(s) Angebot(e) mit einreichen.
      Genaue Infos erhalten Sie unter der kostenfreien Rufnummer der KfW-Bank: 0800 539 9002
      Beste Grüße und eine einbruchsichere Zeit 🙂
      Daniel Döbel

  11. Ralf Martens sagt:

    wir planen einen Neubau. Es liegt uns bereits ein Angebot für die Fenster u Türen von 13 TSD Euro vor. Wenn wir diese Fenster u Türen mit Einbruchsschutz nachrüsten, würden wir bei ca. 15 TSD Euro liegen. Was würde in welcher Höhe gefördert werden?
    Habe von 10% Förderung gehört, worauf bezieht sich die 10%?
    Auf die Gesamtsumme, oder auf den Mehrbetrag bei Nachrüstung?
    Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
    Danke und Gruß
    R.M.

    • Hallo Herr Martens,
      Ihre Nachricht bezüglich der KfW-Förderung für Einbruchschutzmaßnahmen hat mich erreicht!
      In der vergangenen Woche war ich viel unterwegs, so dass ich Ihnen erst heute eine Rückmeldung geben kann.
      Eine staatliche Förderung für Ihre Fenster und Türen ist bestimmt durch die KfW-Bank möglich.
      Rufen Sie bitte die für Sie kostenfreie Servicenummer: 0800 539 9002 an.
      Die Mitarbeiter der KfW-Bank können Ihnen bestimmt das für Sie beste Förderprogramm nennen.
      Schöne Grüße
      Daniel Döbel

  12. Ostermann sagt:

    Mein Kommentar ist eine Frage:
    Wir möchten unsere alten Haus- und Kellertür einbruchsicher und wärmedämmend erstzen!
    Wird die Maßnahme von der KfD gefördert ?
    Wie gehen wir richtig vor ?

    • Sehr geehrte Frau Ostermann,
      vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich der KfW-Förderung im Zusammenhang mit Maßnahmen zum Einbruchschutz in Ihrem Haus.
      Grundsätzlich sollten Sie für Ihre neue Haustür und Kellertür, wenn Sie erhöhten Einbruchschutzanforderungen gerecht werden, staatliche Zuschüsse erhalten.
      Die Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen in Höhe von 10% über die KfW-Bank ist an eine Investitionssumme von mind. 2.000 € gebunden.
      Meine Empfehlung:
      Holen Sie sich ein Angebot für die neuen Türen von einem Schreiner oder einem anderen Experten, der auf den Einbau von Außentüren spezialisiert ist.
      Die Empfehlung der Polizei lautet, dass einbruchsichere Türen mind. der Widerstandsklasse 2 (WK2) entsprechen sollten.
      Seit 2011 heißt die Widerstandsklasse europäisch Resistance Class (RC). Infos dazu finden Sie unter >Widerstandsklasse<

      Reichen Sie das Angebot bei der KfW ein und starten Sie erst mit der Maßnahme erst, wenn Sie von der KfW-Bank den staatlichen Zuschuss bewilligt bekommen haben.
      Schöne Grüße und eine sichere Zeit!
      Daniel Döbel
      PS.: Neue Außentüren sollten grundsätzlich auch die geforderten Wärmeschutzanforderungen erfüllen.

  13. E.Bischoff sagt:

    wir möchten Rolläden zum Einbruchschutz anbringen. Die Rolläden sind bestellt, die Maßnahme ist auch vorab von der KFW bereits bewillgt. Können wir die Rolläden selbst montieren?
    Vielen Dank vorab für eine Antwort

    • Hallo Frau Bischoff,
      vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der KfW-Förderung für Maßnahmen zum Einbruchschutz.
      Sie können die Rollläden selbst montieren.
      Allerdings muss die Rechnungshöhe mind. 2.000 Euro betragen, damit Sie den Zuschuss in Höhe von 10% erhalten.
      Viel Erfolg bei der Montage!
      Falls Sie zusätzlich noch Ihre Fensterscheiben mit einer transparenten Sicherheitsfolie ausstatten möchten, dann finden Sie unter: >Einbruchschutzfolie< Infos dazu 🙂
      Schöne Grüße
      Daniel Döbel

  14. Henkel sagt:

    Ich beabsichtige eine Alarmanlage die über Luftdruck funktioniert zu installieren
    Kosten 2.500,00 €. Wird diese gefördert.
    Danke für die Antwort

    • Hallo Frau Henkel,
      vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich der staatlichen KfW-Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen, insbesondere der von Ihnen geplanten Alarmanlage.
      Grundsätzlich deckt das Förderprogramm auch Alarmanlagen ab.
      Aus dem Grund müsste auch die Ihnen angebotene Alarmanlage mit 10% von der KfW-Bank gefördert werden.
      Bevor Sie die Anschaffung und Installation starten, müssen Sie einen Antrag stellen.
      Infos dazu erhalten Sie unter der kostenfreien Telefonnummer: 0800 539 9002.
      Beste Grüße
      Daniel Döbel

  15. P. Kremper sagt:

    Hallo Herr Döbel. Die neue Haustür wurde leider zu früh eingebaut. Nach missglückten Einbruchversuch möchten wir die zwei Terassentüren erneuern. Gibt es hierfür auch den 10% Zuschuss?

    • Sehr geehrter Herr Kremper,
      den Zuschuss sollte es dafür geben!

      Voraussetzung: die Kosten betragen mind. 2.000 €
      Genaue Infos können Sie morgen unter der kostenfreien Servicenummer: 0800 539 9002 direkt bei der KfW-Bank erfragen 🙂

      Schönen Abend
      Daniel Döbel

  16. Christiane und Emil sagt:

    Hallo,

    ich habe 2 Fragen:

    wo genau kann ich nachlesen, welche konkreten Maßnahmen förderfähig sind. Fällt ein Zaun im Garten darunter? Bei uns ist offener Zugang zum Garten vom Parkplatz aus, daher die Frage.

    Die Reihenfolge ist:
    -Angebot vor Ort einholen
    -Antrag stellen
    -Umbau durch Angebotsersteller
    Richtig?

    Besten Dank für Ihre Hilfe!

    • Hallo und vielen Dank für Ihre Anfrage 🙂

      Ein Angebot einzuholen ist immer gut, denn dann hat man eine Übersicht, was die geplante Maßnahme kostet.
      Bevor Sie einen Antrag bei der KfW stellen, würde ich unter der kostenlosen Servicenummer: 0800 539 9002 anrufen und fragen, ob die Mühe eines Antrags überhaupt lohnt.
      Wenn ja, dann den Antrag stellen und entsprechend das Projekt in die Tat umsetzen!

      Beste Grüße und ein sicheres neues Jahr 2016!
      Daniel Döbel

  17. J. B. sagt:

    Hallo, ich möchte bei mir neue Terassentüren (nach RC2) einbauen lassen. Kann ich zu der 10% igen Förderung über das Programm „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ auch die Handwerkkosten später in der Steuererklärung geltend machen? Und benötige ich dafür zwingend einen Energieberater?
    Danke für die Antwort

    • Sehr geehrte(r) Frau/Herr B.,
      wenn Sie den Einbruchschutz in Ihrem Haus durch den Einbau einer neuen Terrassentür mit RC2 Standard verbessern, dann benötigen Sie keinen Energieberater, um am Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ teilzunehmen. Bei Förderprogramm „Energieeffiziente Sanieren“ wahrscheinlich aber schon. Beim Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ muss die Investitionssumme allerdings mind. 2.000 e für Anschaffung und Montage betragen. Ob Sie Handwerkerkosten auch noch über die Steuererklärung geltend machen können, glaube ich nicht. Hier sollten Sie jedoch Ihren Steuerberater fragen.
      Beste Grüße
      Daniel Döbel

  18. Heinz Ehlen sagt:

    Hallo Herr Döbel Kann ich denn jetzt Angebot einholen und zuständigkeitshalber weiterleiten ?? Oder ist der Beschluß noch nicht rechtsgültig ??
    Beste Grüße Heinz Ehlen

  19. D.M. sagt:

    Leider musste Ich nun feststellen das es für mich als Mieter nicht so einfach ist Förderung zu erhalten, es wird überall proklamiert ab 500 € wäre es Förderfähig, leider ist es so, dass aber erst ab 200€ Zuschüsse ausgezahlt werden.

    Folgerung: min Kosten 2000€

    Somit geht die Förderung an vielen Vorbei denn an meinem Beispiel: Panzerriegel + 2 Sicherheitsschlösser und Einbau kommt knapp über 500€, also förderfähig. Wird aber nicht ausgezahlt.

    Insofern geht das Gesetz an vielen einfach vorbei.

    Meine Frage wäre nur (konnte die KfW nicht beantworten) kann man diese Förderung auf anderen Wege bekommen.

    Bsp.: KfW bestätigt Förderung, zahlt aber nicht aus, dafür wird die Förderung zusätzlich über Steuererklärung vergütet.

    • Hallo Herr/Frau D.,
      die Richtlinien über die Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen über die KfW-Bank wird nicht von mir bestimmt 🙂
      Und eine Förderung auf „anderem“ Wege zu bekommen, überschreitet auch meine Kompetenz.
      Leider kann ich Ihnen keinen Tipp geben, wie Sie eine Vergünstigung der Investitionssumme von 500 € erhalten können.
      Schöne Grüße und eine sichere Zeit
      Daniel Döbel

  20. D.P. sagt:

    Sehr geehrter Herr Wölke,
    nun ist das Programm für den Zuschuss Einbruchschutz ja bei der KFW aktiv. Mit erstaunen muss ich nun feststellen das es anstatt der angekündigten 20% jetzt nur 10% Zuschuss gibt. Stimmt das?

    Beste Grüße

  21. Günther Woelke sagt:

    Wir wohnen zur Miete und wollen unsere Hofseitigen Fenster gegen Einbruch sichern,die Genehmigung vom Vermieter habe ich schon vor zwei Jahren erhalten.Aus Kostengründen habe ich aber noch nichts unternommen.Heute habe ich in der Zeitung gelesen das der Staat einen Zuschuss bewilligen kann.Wo kann ich diesen Zuschuss erhalten??

    • Hallo Woelke,
      vielen Dank für Ihre Nachricht.

      Die staatliche Förderung der KfW Bank wird in der Regel über Ihre Hausbank abgewickelt.
      Dafür müssen Sie Ihrem Bankberater Kostenvoranschläge einreichen, die er entsprechend bearbeiten muss.
      Zur Zeit stehen die Vergabekriterien zur KfW-Förderung noch nicht fest. Auf der Webseite der KfW steht vom 28.August zur Inlandsförderung unter: „Wichtiger Hinweis zur Förderung von Einbruchschutz“: „…..noch nicht in Kraft…..“
      Beste Grüße
      Daniel Döbel

  22. Daniel sagt:

    Na wie lange möchte man sich denn noch beraten?? Wir möchten umrüsten aufgrund der steigenden Kriminalität und die eiern so rum. Dann sollen Sie es gleich lassen… Könnte ich kotzen…

  23. NB sagt:

    Hallo, bei mir ist diese Woche eingebrochen worden und ich plane ein Stangenschloss o. ä. einbauen zu lassen. Ist denn die Förderung „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ jetzt schon nutzbar für mich?
    Herzl. Gruß! NB

    • Hallo Frau/Herr NB,
      vielen Dank für Ihre Nachricht.
      Es ist sehr bedauerlich, dass bei Ihnen eingebrochen wurde und ich hoffe, dass Ihnen diese Erfahrung in Zukunft erspart bleibt!

      Wann und wie die KfW-Zuschüsse ausgezahlt werden, ist noch unklar.
      Stand 25. Oktober 2015 steht auf der Webseite der KfW nach wie vor der Hinweis „noch nicht in Kraft“

      Beste Grüße und eine sichere Zeit!
      Daniel Döbel

  24. H.E. sagt:

    Wir beabsichtigen in einem unserer Mietshäuser die Wohnungstür (von 1976) und im selbst
    bewohnten Haus jeweils die Haustüren auszuwechseln (aus Alters- und Sicherheitsgründen). Es ist noch nichts bestellt nur geplant, wie gehen wir vor um den
    Zuschuß möglichst auszuschöpfen.

    • Sehr geehrter Herr E.,
      vielen Dank für Ihre Nachricht.
      Die staatliche Förderung wird von der KfW Bank ausgezahlt und in der Regel über Ihre Hausbank abgewickelt.
      Dafür müssen Sie Ihrem Bankberater Kostenvoranschläge einreichen, die er zu bearbeiten hat.
      Wie genau die Auszahlung der im Mai 2015 beschlossenen Förderung im Detail abläuft, wird immer noch beraten.
      Der Beginn der Förderung ist für dieses Jahr im Herbst geplant.
      Beste Grüße
      Daniel Döbel

  25. Frank sagt:

    Eine kurze Frage zu dem Thema: ist der 20%-ige Zuschuss mit der 1500 € Deckelung pro Projekt oder insgesamt zu verstehen?
    Also wenn ich mir beispielsweise eine Haustür für 5000 € gönne und einen Monat später eine Alarmanlage in gleicher Größenordnung, bekomme ich dann max. die 1500 € oder werden dann bei beiden Projekten jeweils 20% separat, also in dem Beispiel 2x 1000€ bezuschusst?

    • Hallo Herr / Frau Frank,

      vielen Dank für Ihre Anfrage zur KfW-Förderung.

      Die konkrete Abwicklung steht noch nicht fest, von daher kann ich Ihnen leider Ihre Frage auch nicht beantworten.
      Auf der der KfW-Seite, bei google unter: „Wichtiger Hinweis zur Förderung von Einbruchschutz“ zu finden, können Sie aktuell den Status selber verfolgen.
      Die Nachricht vom 28.08.2015 zur Inlandsförderung lautet: „…..noch nicht in Kraft…..

      Beste Grüße
      Daniel Döbel

  26. Elke sagt:

    Hallo,
    wo kann ich denn sehen, wann das neue Förderprogramm an den Start geht?

    • Hallo Elke,
      besten Dank für Deine Anfrage.
      Zur Zeit stehen die Vergabekriterien zur KfW-Förderung noch nicht fest. Auf der Webseite der KfW steht vom 28.August zur Inlandsförderung unter: „Wichtiger Hinweis zur Förderung von Einbruchschutz“: „…..noch nicht in Kraft…..“
      Beste Grüße
      Daniel

  27. Frank sagt:

    Hallo, es ist im Text auch von „Zuschüssen“ die Rede. Wie gehe ich vor, wenn ich keinen Kredit möchte, aber einen Zuschuss zu unserer Sicherheitsaufrüstung?

    • Hallo Frank,
      vielen Dank für Ihre Nachricht.

      Die staatliche Förderung der KfW Bank wird in der Regel über Ihre Hausbank abgewickelt.
      Dafür müssen Sie Ihrem Bankberater Kostenvoranschläge einreichen, die er entsprechend bearbeiten muss.
      Wie die geplanten Auszahlungen ab demnächst (Herbst 2015) im Detail ablaufen werden, steht aktuell noch nicht fest.

      Beste Grüße
      Daniel Döbel

  28. N. sagt:

    Wir planen den Austausch von Wohnzimmerfenster und Terrassentür mit Einbruchschutz.Wann und wo kann ich die zu erarbeitenden Kriterien erfahren?

    • Sehr geehrte(r) Frau/Herr N.,

      vielen Dank für Ihre Nachricht.

      Bei den KfW-Förderprogrammen muss der Antrag in der Regel vor Beginn der Ausführung gestellt werden.
      Die Ausführung darf auch erst erfolgen, wenn der Antrag genehmigt ist.
      Die im Mai 2015 beschlossene Förderung soll erst ab Herbst 2015 zum Zuge kommen.

      Sichere Zeit
      Daniel Döbel

  29. Chris sagt:

    Danke für den ausführlichen Bericht. Ich denke über eine neue einbruchshemmende Haustür nach. Mit KfW Förderung lässt sich da einiges sparen.

  30. M.P. sagt:

    Hallo, habe für meine Haustür ein Sicherheitsschloss einbauen lassen. Wird das auch gefördert?

    • Sehr geehrte Frau P.,

      vielen Dank für Ihre Nachricht.
      Das bereits eingebaute Schloss können Sie nicht mehr fördern lassen.
      Bei Förderprogrammen muss der Antrag vor Beginn der Ausführung gestellt werden.

      Die Ausführung darf auch erst erfolgen, wenn der Antrag genehmigt ist.
      Darüber hinaus wird die Förderung erst ab Herbst 2015 zum Zuge kommen.
      Die Maßnahme muss dabei mind. 500 Euro betragen.

      Ich hoffe, dass Ihnen meine Erläuterung verständlich ist 🙂

      Beste Grüße
      Daniel Döbel

  31. P. sagt:

    Hallo,
    wir wollen in unser Haus (10 Jahre alt) eine Alarmanlage installieren.
    Bei uns wurde nämlich schon 2 mal eingebrochen.
    Welche Vorraussetzungen müssen wir erfüllen und wo beantrage ich den Zuschuss?

    • Hallo Herr/Frau P.,
      vielen Dank für Ihre Nachricht.
      Für die Montage einer durch die KfW Bank staatlich geförderten Einbruchmeldeanlage benötigen Sie zunächst ein Angebot, das wir Ihnen gerne erstellen 🙂
      Für die Nachrüstung eignet sich besonders gut der Einsatz einer Funk-Alarmanalge.
      Mit dem Angebot müssen Sie zu Ihrer Bank gehen, denn die KfW Bank wickelt i.d.R. alle Programme für Privatkunden über die Hausbank ab.
      Das Programm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung”, welches am 21.Mai diesen Jahres beschlossen wurde, können Sie erst ab dem Herbst 2015 nutzen.
      Beste Grüße
      Daniel Döbel

  32. J.D. sagt:

    In dem Haus mit Eigentumswohnungen (auch vermietet) soll die Haustüre einen verbesserten Diebstahlschutz erhalten.
    1.-Kann man sofort die Maßnahme realisieren und -wenn später möglich- Förderung beantragen?
    2.-Welche Förderungskriterien müssen wir erfüllen?

    • Sehr geehrter Herr D.,
      vielen Dank für Ihre Nachricht.
      Für die KfW Förderung ist bei Privatkunden Ihre Hausbank zuständig.
      Mit der geplanten Maßnahme dürfen Sie in der Regel nicht beginnen, bevor die Bewilligung Ihnen erteilt wurde.
      Für die im Mai veröffentlichten Fördersummen werden zur Zeit die Kriterien ausgearbeitet.
      Mit dem Beginn der Förderungen wird erst ab Herbst 2015 gerechnet.
      Beste Grüße
      Daniel Döbel

  33. Katja sagt:

    Es ist schon unglaublich, welche Fördermittel von der KfW alles angeboten werden. Hier sollte man sich unbedingt informieren, denn am Ende kann man dadurch doch eine Menge Geld einsparen.

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